Seite 169 3. Abs.
[Aber gerecht wird er doch nur sein auf Grund jenes von uns so oft wiederholten Satzes und auf die dadurch bezeichnete Weise.] =>Der Staat ist nur dann gerecht, wenn er den Bürgern die Möglichkeit gibt, Bildung zu erlangen und dadurch die (Unsterblichkeit der) Seele zu erkennen.
Abs. unten
Mit "er" wird hier zur Probe ein Mensch mit 3geteilter Seele genommen, der die Zustände/Naturen des Staates hat (da die Theorie ja bisher noch nicht bewiesen ist).
Seite 170 1. Abs.
Der Staat als bisher einziges Organ, welches drei Zustände hat, wird von der vernünftigen Natur beherrscht. Es ist somit ausgeschlossen, dass er sich schuldig machen würde.
Jeder andere aber - also jeder Bürger - würde sich demnach schuldig machen, da die Vernunft - also die vorherrschende Natur - ausschließlich beim Staat vorkommt.
2. Abs.
Da die drei Naturen unabhängig voneinander "funktionieren" ist jeder Mensch (jede Seele) einzigartig und handelt unterschiedlich. Wäre die Seele nicht in drei Naturen geteilt so würde jeder gleich handeln. Dem ist aber nicht so.
3. Abs.
Hier wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die bereits oben angeführte "Gerechtigkeit" zwischen Staat und Bürger auf eine Dreiteilung der Seele bezogen sein muss.
4. Abs.
Beim Aufbau der Stadt wurden Sokrates und Glaukon durch eine "Gunst Gottes" auf die Dreiteilung der Seele hingewiesen (indirekt). Anscheinend durch die entstehende Erkenntnis, was "Gerechtigkeit" im weiteren Sinne meint.
5. Abs.
Anfangs wurde diese Gerechtigkeit dahingehend gedeutet, dass ein jeder nur das tut, für was er bestimmt zu sein scheint (Hier als Beispiel der Schuster, der ausschließlich schustert oder der Zimmermann, der nur dieser Tätigkeit nachgeht und keiner anderen).
Seite 171 1. Abs.
Die tatsächliche Bedeutung der Gerechtigkeit wird nun erkannt - nämlich die in dem vorangegangenen Dialog thematisierte Dreiteilung der Seele.
Auch hier nochmals begründet mit dem vorherrschenden Teil der Seele, also die Vernunft, und zum Teil dem mitbestimmenden Teil, nämlich die muthafte Natur. Diese Beiden "schaffen Ordnung" und bringen die drei Naturen der Seele in Einklang miteinander.
2. Abs.
Festigung der Behauptung/These, dass mit "Gerechtigkeit" in der Tat genau diese Teilung der Seele in die drei Naturen gemeint sein muss.
3. Abs.
Da Gerechtigkeit als Begriff nun eine völlig neue Bedeutung hat muss auch überprüft werden, ob Ungerechtigkeit ebenfalls eine noch nicht erkannte Bedeutung hat.
4. Abs.
Da Ungerechtigkeit das Gegenteil von Gerechtigkeit ist muss auch die Bedeutung eine genau Entgegengesetzte sein.
Seite 172 1. Abs.
Ungerechtigkeit wird folglich als eine "Störung und Verwirrung dieser Elemente" (die drei Naturen) definiert. Also das Erlangen der Herrschaft eines Teils der Seele, was gegen die vernünftige Natur strebt; das Bestreben nach einer "Beschaffenheit", die nicht in der seinigen Natur liegt. Kurz gesagt ein (mitunter immerwährendes) Streben nach dem gegenteiligen Handeln des Eigentlichen.
5. Abs.
Sokrates schlussfolgert weiterhin, dass nach der nun aufgestellten Definition von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit auch das Handeln hergeleitet werden kann. Dies erklärt er damit, dass Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit vergleichbar sind mit Gesundem oder Krankhaftem, welches in der Seele innewohnt.
Gerechtigkeit hat gerechtes Handeln zur Folge, da die vernünftige Natur die Vorherrschende ist. Ungerechtigkeit hat ungerechtes Handeln zur Folge, da sich die drei Naturen der Seele in einem Zwiespalt miteinander befinden.
Somit sorgt das vernünftige Handeln für die Gesundheit des Körpers, in dem die Seele wohnt. Die von der Vernunft beherrschte Seele bringt also die Bestandteile des Körpers in eine "naturgemäß herrschende Lage".
Ein naturwidriges Beherrscht werden führt zu Krankheit.
6. Abs.
Durch die Erkenntnisse von Abläufen, Zusammenhängen und Konsequenzen zwischen Seele und Körper erklärt Sokrates Tugend als "Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden der Seele" und Schlechtigkeit als "Krankheit, Hässlichkeit und Schwäche".
Seite 173 1. Abs.
Sokrates leitet hier nun den Zusammenhang zwischen Lebensweise und den vorher aufgestellten Definitionen her.
2. Abs.
Fragestellung Sokrates' ob eine gerechte Handlungsweise bzw. Lebensart auch nützlich ist, oder ob ungerechte Handlungsweise auch vertretbar sind, solange man nicht Strafe erleiden muss oder Schlimmeres (Züchtigung).
3. Abs.
Glaukon weist auf die Gefahr des Versuchs zur Bestätigung dieser These hin.
Er deutet auf eventuell auftretenden Glaube/Zweifel hin, nicht mehr leben zu können oder das Leben nicht mehr als lebenswert anzusehen, trotz dessen es nicht an Nahrung, Reichtum oder Macht mangelt, wenn der Körper unter Verfall der naturgemäßen Beschaffenheit leidet.
4. Abs.
Auf die Vermutung Glaukons, das Leben bei schlechter/ungerechter Lebensweise wieder lebenswert zu befinden, wenn man sich von der Ungerechtigkeit befreit, erwidert Sokrates, dass es nun zu deutlich definiert wurde, als dass man Gefahr läuft sich lächerlich zu machen.
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